Aktuelles - WICHTIGE INFORMATIONEN
https://kultusministerium.hessen.de/ http://kreb-ladadi.de/ (Informationen durch den Kreiselternbeirat) |
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Informationen zum Schul- und Unterrichtsbetrieb ab dem 05. September 2022
(Stand: 21.07.2022)
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
anbei erhalten Sie die aktuellen Informationen von Herrn Kultusminister Prof. Dr. Lorz zum Schul- und Unterrichtsbetrieb ab Montag, den 05.09.2022.
Schöne Ferien und sonnige Grüße
Laura Scholz, Rektorin
Projektwoche: Trommeltheater
(Stand: 08.07.2022)
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
- Elternbrief "Einladung zum Trommeltheater"
- In der Projektwoche findet der Ganztag regulär statt. Auch die Endzeiten des Stundenplanes bleiben unverändert. Ausnahme: Hauptrollen (Info über die Klassenlehrerin).
- Die Tickets werden in der kommenden Woche über die Postmappe verteilt.
- Am Freitag, den 15.07.2022, findet die Aufführung um 15.15 Uhr statt, Einlass ist ab 15.00 Uhr.
- Die Schüler/-innen treffen sich um 14.30 Uhr auf ihrem Aufstellplatz auf dem Schulhof.
- Alle Klassen gestalten passende Kostüme. Jedes Kind erhält für die Aufführung ein Ausleih-T-Shirt, das im Anschluss zu Hause gewaschen und montags wieder in der Schule abgeben werden muss.
Laura Scholz, Rektorin & Corinna Lang, Konrektorin & Projektwochen-Orga-Team
Selbsttestungen (5. und letzte Ausgabe vor den Ferien)
(Stand: 07.07.2022)
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
Laura Scholz, Rektorin
Selbsttestungen (4. Ausgabe)
(Stand: 15.06.2022)
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
Mit freundlichen Grüßen
Laura Scholz, Rektorin
Selbsttestungen (3. Ausgabe)
(Stand: 31.05.2022)
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
Mit freundlichen Grüßen
Laura Scholz, Rektorin
Pakt für den Nachmittag: Neuer Caterer ab 01.08.2022
(Stand: 25.05.2022)
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
Der Auftrag für die Schulverpflegung wurde vom Schulträger an die Firma CAT „EUROPA“ Catering GmbH erteilt.
Bitte melden Sie Ihr Kind zeitnah beim neuen Caterer an:
Überweisen Sie an unseren bisherigen Caterer "Bantschow & Bantschow" nur noch so viel Geld, wie Sie bis zu Ferienbeginn benötigen (22.07.2022). Über die Rückabwicklung bereits gezahlter Gelder erhalten Sie noch Informationen.
Mit freundlichen Grüßen
Laura Scholz, Rektorin
Selbsttestungen (2. Ausgabe)
(Stand: 11.05.2022)
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
Mit freundlichen Grüßen
Laura Scholz, Rektorin
Büchereieröffnung
(Stand: 08.05.2022)
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

Ein wesentlicher Baustein unseres Schulprogramms ist die Leseförderung. Die Kinder zum Lesen zu verlocken und eine langfristige Lesemotivation aufzubauen ist für uns eine der zentralen Aufgaben.
Eine besondere Bedeutung kommt dabei unserer Schülerbücherei zu.
- Die Schüler werden durch ein abwechslungsreiches, thematisch weit gefächertes Leseangebot an das Lesen herangeführt.
- Ein vielfältiges Literaturangebot in unterschiedlichen Wissensgebieten und Leseniveaus (Bilderbücher, Sachbücher, Märchen, Comics, Tiergeschichten und aktuelle Kinderbuchserien) soll die individuellen Interessen und Fähigkeiten ansprechen.
- Die Schüler können die Bücherei zu festgelegten Zeiten besuchen und ein bis zwei Bücher für zwei Wochen ausleihen.
- Die einzelnen Klassen können den Medienraum aber auch gemeinsam mit ihren Lehrkräften zum Schmökern, Vorlesen und Recherchieren nutzen.
- In Kürze bieten wir unseren Schülern wieder den Zugang zum Internet-Programm "ANTOLIN" an, das Kinder zum Lesen von Ganzschriften anregen will.
- Eine Einführung in die Bücherei und in den Umgang mit Büchern haben die Kinder durch Frau Ries und Frau Wege erhalten. Bitte achten auch Sie darauf, dass die ausgeliehenen Bücher ordentlich behandelt werden. Sollte doch einmal eine Seite einreißen, dann melden Sie dies bitte an uns zurück.
Mit freundlichen Grüßen
Franziska Ries und Britta Wege, Bücherei-Team
Laura Scholz, Rektorin
Informationen zum Schul- und Unterrichtsbetrieb ab dem 02. Mai 2022
(Stand: 27.04.2022, aktualisiert am 28.04.2022)
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
Für unsere Schule gilt:
- Die Vorlage eines Negativnachweises zur Teilnahme am Präsenzunterricht ist nicht mehr erforderlich.
- Die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske in Schulen besteht ebenfalls nicht mehr.
- Sonderregelungen für den Pausenbetrieb sind nicht mehr erforderlich. Unsere Schule wird jedoch an den versetzten Pausen der Jahrgangstufen 3+4 (9.30-09.45 Uhr) und der Jahrgangsstufen 1+2 (9.45-10.00 Uhr) festhalten.
- Die Nahrungsmittelzubereitung und Lebensmittelverarbeitung im Unterricht kann wieder in vollem Umfang erfolgen.
- Sport- und Musikunterricht können wieder ohne Einschränkungen stattfinden.
- Schüler/-innen können von der Teilnahme am Präsenzunterricht befreit werden, wenn sie selbst oder Angehörige ihres Haushalts im Fall einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus aufgrund einer ärztlich bestätigten Vorerkrankung oder Immunschwäche dem Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs ausgesetzt wären. Allerdings bedarf es dafür wieder eines Attestes, das in den letzten Monaten nicht verlangt wurde.
Folgende Hygienemaßnahmen werden in unserer Schule fortgeführt:
- Regelmäßiges Händewaschen (Händewaschen mit Seife für 20 bis 30 Sekunden)
- Einhaltung der Husten- und Niesetikette (Husten oder Niesen in die Armbeuge oder in ein Taschentuch)
- Möglichst wenig Körperkontakt (z. B. persönliche Berührungen, Umarmungen, Händeschütteln), sofern sich der Körperkontakt nicht aus unterrichtlichen oder pädagogischen Notwendigkeiten ergibt.
- Natürlich kann weiterhin auf freiwilliger Basis ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
- Auf eine gute und ausreichende Belüftung wird weiterhin geachtet (CO2-Ampeln).
NEU: Keine Selbsttestungen mehr im Unterricht
Mit freundlichen Grüßen
Laura Scholz, Rektorin
Informationen zum Schul- und Unterrichtsbetrieb ab dem 04. April 2022
(Stand: 30.03.2022)
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
als Anlage erhalten Sie das Elternschreiben von Herrn Kultusminister Prof. Dr. Lorz zum „Schul- und Unterrichtsbetrieb ab dem 04.04.2022“.
Für unsere Schule gilt:
- Ab Montag, dem 4. April 2022, entfällt in den Schulen die Maskenpflicht. Selbstverständlich können Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte unabhängig davon weiterhin freiwillig eine Maske tragen.
- Bei Infektionsfällen in der Klasse informieren wir weiterhin betroffene Eltern und empfehlen auch das Maskentragen am Platz auf freiwilliger Basis.
- Negativnachweis 3x pro Woche, Testtage: Mo, Mi und Fr. Ausnahme: 7 Tage tägliche Testpflicht nach Auftreten eines Coronafalls in der Klasse oder Lerngruppe.
- Die Pausen finden nun wieder klassenübergreifend im Jahrgang auf dem Schulhof statt. Die Jahrgänge 3+4 haben weiterhin ab 9.30 Uhr, die Jahrgänge 1+2 ab 9.45 Uhr Hofpause.
- Im Ganztag können die Kinder ebenfalls wieder klassenübergreifend im Jahrgang im Freien spielen.
Mit freundlichen Grüßen
Laura Scholz, Rektorin
Änderungen der Coronavirus-Schutzverordnung zum 20. März 2022
(Stand: 23.03.2022)
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
bitte beachten Sie die aktuell geltende Fassung der Coronavirus-Schutzverordnung. Änderungen sind farblich markiert.
- Corona-Schutzverordnung (CoSchuV) gültig ab 20.03.2022
- Corona-Regeln auf einen Blick ab dem 20.03.2022
Mit freundlichen Grüßen
Laura Scholz, Rektorin
Aktuelle Informationen zum Schul- und Unterrichtsbetrieb ab dem 07. März 2022
(Stand: 06.03.2022)
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
ergänzend zum Elternschreiben von Herrn Kultusminister Prof. Dr. Lorz zum „Schul- und Unterrichtsbetrieb ab dem 23.02.2022“ erhalten Sie im Folgenden Informationen zu den Regelungen ab Montag, den 07.02.2022:
- Corona-Schutzverordnung (CoSchuV) gültig ab 04.03.2022
- Corona-Kinderregeln in Hessen ab dem 07.03.2022
Für unsere Schule gilt:
- Ab Freitag, dem 4. März 2022, gilt für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen
(z. B. Elternabende) nicht mehr 2G+, sondern entsprechend der allgemeinen
Regelungen für Veranstaltungen 3G. - Ab Montag, dem 7. März 2022, entfällt in den Schulen die Maskenpflicht am
Sitzplatz. Selbstverständlich können Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte
unabhängig davon weiterhin freiwillig eine Maske tragen. - Bei Infektionsfällen in der Klasse informieren wir weiterhin betroffene Eltern und empfehlen auch das Maskentragen am Platz auf freiwilliger Basis.
- Die Pflicht zum Tragen einer Maske außerhalb des Platzes, beispielsweise auf
den Gängen der Schule usw. bleibt weiterhin bestehen.
Mit freundlichen Grüßen
Laura Scholz, Rektorin
Aktuelle Informationen zum Schul- und Unterrichtsbetrieb ab dem 23. Februar 2022
(Stand: 23.02.2022)
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
als Anlage erhalten Sie das Elternschreiben von Herrn Kultusminister Prof. Dr. Lorz zum „Schul- und Unterrichtsbetrieb ab dem 23.02.2022“.
- Elternschreiben des HKM zum „Schul- und Unterrichtsbetrieb ab dem 23.02.2022"
- Corona-Schutzverordnung (CoSchuV) gültig ab 22.02.2022
- Corona-Kinderregeln in Hessen ab dem 22.02.2022
- Corona-Regeln in Hessen - Was gilt wo? ab dem 22.02.2022
- Regeln für Reiserückkehrende
Mit freundlichen Grüßen
Laura Scholz, Rektorin
Aktuelle Informationen zum Schul- und Unterrichtsbetrieb
(Stand: 01.02.2022)
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
am 17. Januar 2022 ist eine erneute Änderung der Coronavirus-Schutzverordnung (CoSchuV) in Kraft getreten, die für den Schulbereich nur punktuelle Änderungen mit sich bringt:
- Der Mindestquarantänezeitraum bis zur Freitestung für Schüler/-innen, die mit infizierten Personen in einem Haushalt leben oder durch das Gesundheitsamt als Kontaktpersonen identifiziert wurden, wurde von sieben auf fünf Tage verkürzt (§ 6 Abs. 9 CoSchuV).
- Eine Freitestung ist auch mittels kostenfreiem Bürgertest ermöglicht worden. Es ist kein PCR-Test erforderlich.
- Auch vollständig geimpften oder genesenen Schülerinnen und Schülern steht das regelmäßige schulische Testangebot in seinem vollen Umfang zur Verfügung (§ 13 Abs. 3 CoSchuV).
Da vermehrt Fragen hinsichtlich der aktuellen Regelungen zur Testheftnutzung von Schüler/-innen aufkamen, hat das Hessische Kultusministerium ein Schaubild entwickelt:
Mit freundlichen Grüßen
Laura Scholz, Rektorin
Schul- und Unterrichtsbetrieb vor und nach den Weihnachtsferien
(Stand: 21.12.2021)
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
als Anlage erhalten Sie den Elternbrief der Schule noch einmal digital sowie das Elternschreiben von Herrn Kultusminister Prof. Dr. Lorz zum „Schul- und Unterrichtsbetrieb nach den Weihnachtsferien“.
- Elternbrief der Schule vom 20.12.2021
- Elternschreiben des HKM zum „Schul- und Unterrichtsbetrieb nach den Weihnachtsferien“ vom 20.12.2021
Bitte beachten Sie, dass am Montag, 10.01.2022, an unserer Schule ein Pädagogischer Tag gemeinsam mit Lehr- und Berteuungskräften stattfindet. Die Schüler/-innen haben an diesem Tag schulfrei.
Der erste Schultag nach den Weihnachtsferien ist am Dienstag, 11.01.2022.
Sollten sich Änderungen aufgrund einer neuen Infektionslage Anfang Januar ergeben, werden Sie rechtzeitig informiert.
Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien ruhige Weihnachtsfeiertage, ein glückliches und gesundes neues Jahr 2022.
Schöne Ferien und weihnachtliche Grüße
Laura Scholz, Rektorin
Aktuelle Informationen zum Schul- und Unterrichtsbetrieb ab dem 25. November 2021
(Stand: 24.11.2021)
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
um die vierte Infektionswelle zu brechen, haben sowohl Bundestag und Bundesrat mit der Verabschiedung des neuen Infektionsschutzgesetzes (IfSG) als auch die Landesregierung mit der Neuregelung der Hessischen Corona-Schutzverordnung (CoSchuV) Regelungen getroffen, die das Infektionsgeschehen rasch und effektiv eindämmen sollen.
Für unsere Schule bedeutet dies ab Donnerstag, den 25.11.2021:
- Weiterhin Präsenzunterricht
- Tragen einer medizinischen Maske auch am Sitzplatz, Maskenpausen finden weiterhin statt.
- 3G-Pflicht am Arbeitsplatz: Die Schule darf nur betreten werden, wenn Beschäftigte geimpft, genesen oder getestet sind.
- Negativnachweis 3x pro Woche, Testtage: Mo, Mi und Fr. Ausnahme: 14 Tage tägliche Testpflicht nach Auftreten eines Coronafalls in der Klasse oder Lerngruppe.
- Bei Veranstaltungen ab 25 Personen gilt die sog. 2G-Regelung: Grundsätzlich dürfen nur geimpfte und genese Personen an Veranstaltungen in Innenräumen teilnehmen (z.B. Elternabende, Informationsveranstaltungen etc.). Da für die Schüler/-innen keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt, sind ein negativer Antigen-Test oder das Testheft als Nachweis gültig.
Nach wie vor können die Gesundheitsämter unabhänig von den landesweiten Reglungen je nach Entwicklung der pandemischen Lage vor Ort regionale oder schulbezogene Maßnahmen in Abstimmung mit den Schulträgern und den Staatlichen Schulämtern anordnen.
Zum 2. Schulhalbjahr erhalten alle Schüler/-innen eine Neuauflage des Testhefts. Einen Schülerausweis können Sie weiterhin nach Vorlage eines Passbildes in der Verwaltung erhalten.
Trotz der angespannten Situation die besten Wünsche für die vor uns liegende Adventszeit!
Mit freundlichen Grüßen
Laura Scholz, Rektorin
Ergänzende Informationen zum Schul- und Unterrichtsbetrieb ab dem 11. November 2021
(Stand: 09.11.2021)
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
anbei erhalten Sie den aktuellen Elternbrief des Hessischen Kultusministeriums mit ergänzenden Informationen zum Schul- und Unterrichtsbetrieb ab Donnerstag, den 11.11.2021.
Für den Schulbetrieb ab nächster Woche bedeutet dies:
- Negativnachweis 3x pro Woche (Testtage: Mo, Mi und Fr)
- Testnachweise dürfen nicht älter als 48 Std. sein.
- Maskenpflicht im Schulgebäude und bis zum Sitzplatz. Die Kinder können die Maske am Sitzplatz abnehmen.
- Auf dem Pausenhof besteht in den zugewiesenen Bereichen keine Maskenpflicht.
Mit freundlichen Grüßen
Laura Scholz, Rektorin
Aktuelle Informationen zum Schul- und Unterrichtsbetrieb ab dem 8.11.2021
(Stand: 04.11.2021)
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
anbei erhalten Sie die aktuellen Informationen von Herrn Kultusminister Prof. Dr. Lorz zum Schul- und Unterrichtsbetrieb ab Montag, dem 08.11.2021.
- Elternbrief des HKM vom 04.11.2021
- Hygieneplan 9.0 (Anlage 1, Anlage 2, Anlage 3)
- Gemeinsamer Erlass zu Absonderungsentscheidungen bei Schülerinnen und Schülern vom 3. November 2021.
Mit freundlichen Grüßen
Laura Scholz, Rektorin
Informationen zum Schulbetrieb nach den Herbstferien
(Stand: 07.10.2021)
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
anbei erhalten Sie den aktuellen Elternbrief und das Elternschreiben von Herrn Staatsminister Prof. Dr. Lorz zum Schulbetrieb nach den Herbstferien.
- Elternbrief der Schule
- Elternschreiben zum Schulbetrieb nach den Herbstferien des Hessischen Kultusministeriums
Bitte bachten Sie den aktuellen Ferienkalender der DaDi gGmbH in Kooperation mit der Rehbergschule. Das Angebot einer Ferienbetreuung steht auch den Kindern offen, die nicht in der Ganztagsbetreuung angemeldet sind.
Ich wünsche Ihnen schöne und erholsame Herbstferien. Bleiben Sie gesund...
Mit freundlichen Grüßen
Laura Scholz, Rektorin
Geänderte Erlasse und Verordnungen
(Stand: 23.09.2021)
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
das neue Testheft des Hessischen Kultusministeriums wurde sehr gut angenommen. Es gilt auch an Wochenenden und in den Schulferien (mit einer aktuellen Dokumentation) als Negativnachweis. Somit stellt es eine Erleichterung im Alltag und bei Freizeitaktivitäten dar.
Einen Schülerausweis können Sie jederzeit von der Gundernhäuser Schule erhalten. Bitte geben Sie bei Bedarf ein Passbild Ihres Kindes bei der Klassenlehrkraft ab.
Die Coronavirus-Schutzverordnung (CoSchuV) wurde an die neuen Quarantäneregeln angepasst:
Die Quarantäne-Regelungen für Schulen wurden aufgrund veränderter Vorgaben des Robert Koch-Instituts überarbeitet:
Bei einem möglichen positiven Fall an unserer Schule gilt:
- Die Schule meldet dem zuständigen Gesundheitsamt jeden positiven Antigen-Selbsttest.
- Jede positiv getestete Person muss sich umgehend in Absonderung begeben und ist gehalten, unverzüglich eine PCR-Testung durchführen zu lassen.
- Die unmittelbaren Sitznachbarn entbindet die Schule für den laufenden und den folgenden Schultag bis zu einer Entscheidung des Gesundheitsamts vom Präsenzunterricht mit der Folge, dass sie am Präsenzunterricht nicht teilnehmen.
- Eine Absonderung kann durch einen negativen PCR-Test verkürzt werden (siehe Erlass).
- Wichtig: Absonderungsentscheidungen durch die Gesundheitsämter bedürfen einer Einzelfallabwägung unter Berücksichtigung der Kriterien des Robert Koch-Instituts (RKI).
Mit freundlichen Grüßen
Laura Scholz, Rektorin
Information zu inzidenzabhängigen Maßnahmen
(Stand: 08.09.2021, aktualisiert 10.09.2021)
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
die ersten beiden Schulwochen sind gut angelaufen. An der Gundernhäuser Schule gab es seit Schulstart kein positives Ergebnis bei der Selbsttestung. Aufgrund positiver Testergebnisse in anderen Einrichtungen waren einige unserer Kinder jedoch in Quarantäne oder hatten ein Betretungsverbot für unsere Einrichtung.
Da die Inzidenzwerte in den letzten Wochen gestiegen sind, hat der Landkreis Darmstadt-Dieburg auf der Grundlage des hessischen Präventions- und Eskalationskonzepts weitergehende Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens getroffen.
Die entsprechenden Regelungen finden Sie unter:
- Achte Allgemeinverfügung für den Landkreis Darmstadt-Dieburg vom 07.09.2021 - Die Neufassung der Allgemeinverfügung tritt ab dem 09.09.2021 in Kraft.
- perspektive.ladadi.de
Für den Schulbetrieb bedeutet dies ab Montag, 13.09.2021:
- Präsenzunterricht für alle Klassen
- Der Religions- und Ethikunterricht findet in konfessionell getrennten Lerngruppen klassenübergreifend statt.
- Negativnachweis 2x pro Woche (Testtage: Mo und Do)
- Maskenpflicht im Schulgebäude und bis zum Sitzplatz
- Maskenpflicht bei Ausbruchsgeschehen an der Schule
- keine Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske im ÖPNV
Mit freundlichen Grüßen
Laura Scholz, Rektorin
Informationen zu Klassenfahrten
(Stand: 08.09.2021)
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
als Anlage erhalten Sie den aktuellen Erlass des Hessischen Kultusministeriums vom heutigen Tag zur Regelung betreffend geplanter Schulfahrten ab dem 13. September 2021 mit der Bitte um Kenntnisnahme und Beachtung.
Für unsere Schule bedeutet dies:
- Die Jahrgangsstufe 4 kann am Montag, 13.09.2021, wie geplant ihre Klassenfahrt nach Hobbach antreten. Ich wünsche allen Kindern, Lehrern und Begleitpersonen viel Spaß! :-)
- Wie bei mehrtägigen Fahrten empfohlen, wird jeden zweiten Tag eine Selbsttestung durchgeführt: Montags vor der Abfahrt und mittwochs vor dem Frühstück.
- Es werden die bekannten Testkits der Schule verwendet.
- Sollte ein Selbsttest positiv ausfallen, muss das Kind umgehend abgeholt und ein PCR-Test veranlasst werden.
- Nach der Klassenfahrt wird die Testfrequenz für einen Zeitraum von zwei Wochen auf drei Tests pro Woche erhöht.
Mit freundlichen Grüßen
Laura Scholz, Rektorin
Informationen zum neuen Schuljahr 2021/2022
(Stand: 27.08.2021)
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
folgend finden Sie wichtige Informationen zum neuen Schuljahr 2021/2022. Bitte lesen Sie diese sorgfältig durch.
- Elternbrief zum Schuljahresanfang der Gundernhäuser Schule vom 27.08.2021
- Elternbrief zum Schuljahr 2021/22 des Hessischen Kultusministeriums vom 27.08.2021
- Schreiben zum Schulstart des Landkreises Darmstadt-Dieburg vom 26.08.2021
- Informationen des Hessischen Kultusministeriums zum Thema „Testheft für Schülerinnen und Schüler“
- Hygieneplan 8.0 mit Anlagen des Hessischen Kultusministeriums vom 12.07.2021
In den nächsten beiden Wochen werden wir noch die Selbsttestungen der Firma Roche verwenden. Sobald diese aufgebraucht sind, werden wir Tests der Firma Siemens Healthineers verwenden. Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link:
WICHTIG
Bitte denken Sie am ersten Schultag an die Einwilligungserklärung für die Selbsttestungen in der Schule.
Ohne die schriftliche Einwilligung oder ein negatives Testergebnis (nicht älter als 48h) kann Ihr Kind am Montag die Schule nicht besuchen. Wer sich nicht in der Schule testet, muss 3x eine Testbestätigung von einem Testzentrum vorlegen.
Alle Schüler/-innen müssen eine medizinische Maske tragen. Bitte geben Sie auch Ersatzmasken mit.
Ebenso möchte ich Sie bitten, sich an die Einreisebestimmungen und die damit einhergehende Quarantäne nach Besuch eines Hochrisikogebietes zu halten.
Die Informationen, welches Land als Hochrisikogebiet eingestuft ist, finden Sie unter folgendem Link:
Mit freundlichen Grüßen
Laura Scholz, Rektorin
Unterrichtsbetrieb nach den Sommerferien
(Stand: 24.08.2021)
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
wie bereits mitgeteilt, werden in den ersten zwei Schulwochen, bis zum 10.09.2021, sogenannte Präventionswochen durchgeführt. Dies bedeutet:
- Maskenpflicht im Unterricht auch wieder am Sitzplatz (medizinische Maske)
- drei Mal pro Woche ein negativer Testnachweis (Selbsttest in der Schule oder Bürgertest)
- Unterricht im Klassenverband
- Umsetzung des Hygieneplans
Die aktuelle Einverständniserklärung für die Durchführung eines Antigen-Selbsttests im Schuljahr 2021/2022 finden Sie hier als Download oder als Printversion am Schultor.
Bitte beachten Sie folgende Informationen des Hessischen Kultusministeriums zur Durchführung von Antigen-Selbsttests und zur Maskenpflicht in Schulen:
An den ersten beiden Unterrichtstagen findet Unterricht bei der Klassenlehrkraft statt.
- 2. Schuljahr 8.00 Uhr bis 11.30 Uhr (Gleitzeit 8.00-8.10 Uhr)
- 3. Schuljahr 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr (Gleitzeit 8.00-8.10 Uhr)
- 4. Schuljahr 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr (Gleitzeit 8.00-8.10 Uhr)
Der Ganztag findet regulär statt.
Ab Mittwoch, 01.09.2021, werden alle Jahrgänge gemäß des zeitlich geforderten Stundenumfangs beschult. Bitte beachten Sie den Stundenplan der Klasse Ihres Kindes.
Am Ende der Woche erhalten Sie einen Elternbrief mit weiteren Informationen zum neuen Schuljahr.
Ich wünsche Ihnen noch schöne letzte Ferientage mit Ihrem Kind.
Mit freundlichen Grüßen
Laura Scholz, Rektorin
Unterrichtsbetrieb ab dem 25.06.2021
(Stand: 23.06.2021)
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
das Hessische Kultusministerium hat heute per Erlass die Schulen informiert, dass es für den Schul- und Unterrichtsbetrieb weitere Erleichterungen in Bezug auf die Maskenpflicht gibt.
Die neue Corona-Schutzverordnung wird ab Freitag, 25.06.2021 in Kraft treten.
- Lesefassung 1 (Stand: 25. Juni 2021) Verordnung zum Schutz der Bevölkerung vor Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV 2 (Coronavirus-Schutzverordnung - CoSchuV)
- Aktuell gültige Fassungen der Verordnungen und Allgemeinverfügungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie
Die wesentlichen Regelungen für den Schulbereich sind Folgende:
- Die Maskenpflicht gilt weiterhin für Durchgangsflächen bzw. Schulflure und im Unterricht bis zum Erreichen des Sitzplatzes.
- Auf dem Schulgelände im Freien und im Unterrichtsraum, sobald der Sitzplatz eingenommen ist, darf die Maske von Schüler/-innen, Lehr- und Betreuungskräften abgenommen werden. Auch beim Schulsport muss keine Maske getragen werden.
- Die Teilnahme am Präsenzunterricht ist weiterhin nur mit negativem Testergebnis möglich (Selbsttestung zwei Mal in der Woche in der Schule oder Nachweis eines externen Testzentrums).
- Nach den Sommerferien können Klassenfahrten unter Berücksichtigung der aktuellen Pandemielage grundsätzlich durchgeführt werden.
- Weiterhin wird es möglich sein, Schüler/-innen ohne Angabe von Gründen von der Teilnahme am Präsenzunterricht abzumelden. Sie bleiben auch in diesem Fall verpflichtet, am Distanzunterricht teilzunehmen.
Lassen Sie uns gemeinsam hoffen, dass wieder eine schulische Normalität eintritt.
Mit freundlichen Grüßen
Laura Scholz, Rektorin