Vertretungskonzept
Ziele:
Schulorganisatorische Maßnahmen (Konferenzen, Fortbildungen, Wanderfahrten) sollen so geplant werden, dass ein Unterrichtsausfall möglichst vermieden wird.
Vom ersten Tag an soll bei Ausfall einer Lehrkraft zumindest eine Betreuung der Schülerinnen und Schüler sicher gestellt werden.
Spätestens ab dem dritten Tag soll Fachunterricht erteilt werden.
Grundsätze zur Vertretungsregelung:
1. und 2.Tag: Betreuung und Fachunterricht nach Plan
ab 3.Tag: Abdeckung des Fachunterrichts durch
a) schuleigene Kapazität
b) Vertretungspool
c) zeitweilige Stundenplanänderungen im Sinne eines kontinuierlichen Unterrichts
Vermuteter Bedarf:
Aus der Erfahrung mit den bisherigen Vertretungsregelungen ist für eine kurzfristige Vertretung ein Ansprechpartner aus dem schuleigenen Vertretungspool für jeden Schultag erforderlich.
Für eine langfristige Vertretung ist ein Rückgriff auf den Vertretungspool des Staatlichen Schulamts unbedingt erforderlich.
Bausteine zur Vertretungsregelung:
a) Personelle Ressourcen
Kollegium: Mehrarbeit nach den gesetzlichen Vorgaben, Klassenaufteilung, Stundenplanänderung
Eltern (im Ausnahmefall): Betreuung
Vertretungskräftepool: 4 Kolleginnen und Kollegen
b) Sächliche Ressourcen
Materialienpool (Lesekisten, fachbezogene Kopiervorlagen, Spielekisten...)
Einbeziehung von der Arbeit in der Schulbibliothek
Einbeziehung von der Arbeit im Medienraum
Einbeziehung von Bewegungsräumen (z.B. bewegter Schulhof, Turnhalle, Außengelände)