Gundernhäuser Schule / Roßdorf

Schulkonferenz

Hessens Schulen haben besondere Rechte für eigene Entscheidungen. Zusätzlich zu Gesamtkonferenz und Schulelternbeirat ist die Schulkonferenz nach §§ 128 bis 132 des Hessischen Schulgesetzes ein weiteres Entscheidungsgremium. Sie bietet die Chance der Zusammenarbeit von Lehrerinnen, Lehrern und Eltern an einem Tisch und eröffnet die Möglichkeit, über Gruppeninteressen hinaus gemeinsam Schule zu machen.

Die Schulkonferenz berät und entscheidet nach § 129 des Hessischen Schulgesetzes z.B. über:

  • das Schulprogramm,
  • Grundsätze für Umfang und Verteilung der Hausaufgaben und Klassenarbeiten,
  • Mitarbeit von Eltern und anderen Personen im Unterricht und bei Schulveranstaltungen,
  • die Stellung eines Antrags auf Durchführung eines Schulversuchs oder der Umwandlung einer Schule in eine Versuchsschule und zur Erprobung eines Modells erweiterter Selbstständigkeit,
  • Grundsätze für die Einrichtung und den Umfang freiwilliger Unterrichts- und Betreuungsangebote,
  • Öffnung der Schule nach außen,
  • den schuleigenen Haushalt.

Die Schulkonferenz wird gewählt, indem jede Gruppe ihre Vertreterinnen und Vertreter für sich wählt, also

  • die Gesamtkonferenz aus ihrer Mitte die Lehrerinnen und Lehrer (5 Lehrkräfte),
  • der Schulelternbeirat aus der Mitte aller Eltern (5 Eltern).

Die Mitglieder der Schulkonferenz werden für zwei Jahre gewählt. Die Schulleitung gibt ein Wahlausschreiben spätestens zwei Monate nach Schuljahresbeginn heraus. Die Wahlen finden spätestens vier Wochen danach statt.

Die Schulkonferenz tritt mindestens einmal im Schulhalbjahr zusammen. Auf Antrag von einem Viertel der Mitglieder oder einer Personengruppe ist die Schulkonferenz unverzüglich einzuberufen.